Möchten Sie Ihre Rechnung künftig per Mail erhalten? Wenn ja, senden Sie eine E-Mail an strom@eug.ch mit Vorname, Name, Objektadresse und E-Mail-Adresse.
Haushalte und kleinere gewerbliche Betriebe erhalten von uns jeweils vierteljährlich eine Rechnung für ihre Strombezüge:
Grosskunden erhalten Monats- oder Quartalsabrechnungen nach effektiven Zählerständen.
Unsere Ableserinnen und Ableser sind zweimal pro Jahr für Sie unterwegs:
16. September – 4. Oktober für die Abrechnungsperiode 01. April – 30. September
16. März – 4. April für die Abrechnungsperiode 01. Oktober – 30. März
Auf Ihrer Stromrechnung unterscheiden wir zwischen Energiekosten, Netzkosten und Abgaben.
Bei der Energie haben Sie die Möglichkeit, aus nachhaltigen Stromprodukten zu wählen. Wenn Sie umwelt- und herkunftsbewusst einkaufen möchten, wechseln Sie am besten zu einem unserer drei neuen Power-Pakete.
Abgestimmt auf Ihren Stromverbrauch, erhalten Sie das passende Netzprodukt. Haushaltungen können Ihrem Nutzungsverhalten (Sperrbarkeit), die Kosten optimieren
Wir lesen den Strom zweimal jährlich ab. Im März und September erhalten Sie die Rechnungen nach der Zählerablesung mit dem effektiven Verbrauch. Dazwischen erhalten Sie im Juni und im Dezember zwei Akontorechnungen auf Basis des Vorjahresverbrauchs oder von Erfahrungswerten.
Nein, die Akontorechnungen und auch die abschliessenden definitiven Rechnungen werden jeweils zum Quartalsende fällig. Sie bezahlen somit Ihren Stromverbrauch der vergangenen Periode.
Sie haben die Wahl zwischen pdf-Rechnung und Papierrechnung.
PDF-Rechnung: Sie möchten auf Papierrechnungen verzichten, dann ist die PDF-Rechnung die richtige Wahl für Sie. Wir senden Ihre Rechnung im PDF-Format an Ihre E-Mail-Adresse.
Ihr Vorteil: Sie können die Rechnung einfach auf Ihrem Computer speichern. Ob Sie diese via E-Banking oder persönlich in Ihrer Bank bezahlen, bleibt dabei Ihnen überlassen.
Papierrechnung: Wenn Sie sich nicht melden, erhalten Sie Ihre Stromrechnung in Papierform mit Einzahlungsschein.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bitte informieren Sie möglichst schnell unseren Kundenservice über Ihren Zahlungsengpass. So vermeiden Sie Mahnspesen. Gemeinsam versuchen wir, eine Lösung zu finden, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung.
Die Kehrichtgebühren sind für die Infrastruktur der Entsorgung. Ebenso decken sie den Unterhalt und die Verwaltung der Sammelstellen. Die Kehrichtgebühren verrechnen wir im Auftrag der jeweiligen Gemeinde.
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Sachbearbeiterin Kundendienst