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Strompreise 2025

 

Energietarife sinken

Die eug Elektra Untergäu kann die Energietarife in der Grundversorgung um 1.2 Rp./kWh aufgrund der tieferen Beschaffungskosten senken. Das Marktpreisniveau ist wieder deutlich tiefer als in den Vorjahren. Die Beschaffungsstrategie der eug mit dem Einkauf in mehreren Tranchen über drei Jahre reduziert das Risiko und glättet die starken Preisschwankungen. Entsprechend verzögern sich Preissenkungen.

 

Netznutzungstarife steigen

Die Netznutzungstarife müssen erhöht werden. Dies aufgrund von höheren Kapital- und Betriebskosten. Investitionen in den Netzumbau und Netzausbau und der Start des Smart Meter Projekts verursachen die Mehrkosten. Bei den Basistarifen liegt die Erhöhung bei 1.1 Rp./kWh.

 

Tarifreduktion bei SDL und Stromreserve

Die Swissgrid hat per 1. Januar 2025 eine Tarifreduktion bei den allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) um 0.2 Rp./kWh bekannt gegeben. Ausserdem sinken die Kosten für die Stromreserve um 0.97 Rp./kWh. Die eug gibt die tieferen Kosten für die SDL der Swissgrid sowie für die Stromreserve des Bundes direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Die gesetzlichen Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien (Netzzuschlag nach Art. 35 EnG) und die Abgaben an die Gemeinde bleiben unverändert.

Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh (ElCom Verbrauchskategorie H4) sinkt der Gesamtpreis für Strom um durchschnittlich 4%. Dies entspricht einer Reduktion von CHF 57.- im Jahr. Je nach Tarif und Verbrauchsverhalten können sich unterschiedliche Auswirkungen ergeben. Detaillierte Angaben über die neuen Tarife sind unter www.eug.ch veröffentlicht.

 

Rückliefervergütung

Am 9. Juni 2024 wurde das Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien, der Mantelerlass, deutlich angenommen. Bei den Rückliefervergütungen wird mit dem neuen Gesetz eine schweizweite Harmonisierung angestrebt. Für die Festlegung der Vergütungen wird der
Referenz-Marktpreis, welcher quartalsweise durch das Bundesamt für Energie (BFE) publiziert wird, massgebend sein. Um die Produzenten vor zu tiefen Marktpreisen zu schützen, ist vom Bund eine Minimalvergütung von 4.6 Rp./kWh für Kleinanlagen unter 30 kVA vorgesehen.

Für 2025 wendet die eug die bisherige gesetzliche Regelung an. Die Höhe der Vergütung richtet sich an den vermiedenen Beschaffungskosten gleichwertiger Elektrizität. Die Solarenergieproduzenten erhalten ab 1.1.2025 11.40 Rp./kWh (exkl. MWST) für Rücklieferungen. Dieser Ansatz liegt somit tiefer als in den Jahren 2023 und 2024, ist jedoch viel höher als in den Jahren davor.

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Jörg Dietschi

Geschäftsleiter