Haben Sie vor, wegzuziehen? Oder sind Sie gerade ins Versorgungsgebiet der eug gezogen? Dann melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel doch ganz einfach per Internet oder telefonisch.
Mit dem unten stehenden Online-Umzugsformular können Sie uns Ihren Auszug aus der alten Wohnung oder den Einzug in die neue Wohnung im Versorgungsgebiet der eug schnell und unkompliziert mitteilen.
Alles Übrige erledigen wir für Sie: Bei Wegzug kommen unsere Mitarbeitenden zum Zählerablesen vorbei und erstellen für Sie die Schlussabrechnung.
Gut zu wissen: Das Mietverhältnis endet erst mit Abgabe aller Schlüssel. Bitte melden Sie uns Ihre Kündigung spätestens 3 Tage vor Ablauf des Mietverhältnisses.
So stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben.
Wenn Sie neu in das Versorgungsgebiet der eug ziehen, können Sie bei der Anmeldung ausserdem Ihr Stromprodukt selber wählen. Verzichten Sie darauf, liefern wir Ihnen automatisch unser Standardprodukt BasisMix.
Am Ende des Mietvertrages mit der Schlüsselübergabe.
Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht. Melden Sie uns den Verkauf bitte spätestens 10 Tage vor dem Handänderungstermin. An diesem Termin trägt das Grundbuchamt die neuen Eigentümer ins Grundbuch ein. Folgende Informationen benötigen wir:
Haben Sie Fragen?
Sachbearbeiterin Kundendienst